Freizeitmaßnahmen

Wer?

Antragsberechtigt sind KJR Mitgliedsorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Voraussetzungen der Zuwendung

  • Die Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und zwei volle Tage dauern
  • Gefördert werden Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahre. Die Mindestteilnehmer:innenzahl ist 8 Personen
  • Alle Antragsinformationen finden Sie im Download der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen
  • Die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe, die nicht Mitglied im KJR sind, ist nur nach Vorlage eines Nachweises des Sitzes der Organisation sowie der Gemeinnützigkeit möglich

Höhe der Zuwendung

  • in 2024 10.- € pro Tag und Teilnehmer:in oder Betreuer:in.
  • maximal 7.500.- € je Freizeitmaßnahme. Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)

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