Materialverleih
Materialverleih
Bei uns können Sie Hüpfschlangen, Zelte, Buttonmaschinen und Anderes ausleihen.
Gegenstände können über die Buchungsanfrage reserviert werden. Nach der Anfrage reservieren wir den gewünschten Gegenstand für eine Woche, Sie erhalten einen Ausleihvertrag per E-Mail. Mit der Bestätigung des Vertrags per Mail wird dieser verbindlich.Ausleihen für das Folgejahr sind erst ab dem 15.12. des aktuellen Jahres möglich.
Derzeit keine Hüpfburgen mehr im Verleih
Aufgrund der DIN EN 14960-1 ist der Verleih von Hüpfburgen aktuell unter den gegebenen Bedingungen leider nicht mehr möglich. Der KJR kann die in der Norm geforderten hohen Standards an regelmäßigen Wartungen und Inspektionen von Hüpfburgen weder personell noch infrastrukturell leisten. Zudem sind alle unsere Hüpfburgen mit Dach laut der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Art. 72 Abs. 3 Satz 5 nicht mehr zulässig.Wir bedauern dies sehr und möchten uns bei allen treuen, verantwortungsbewussten Ausleiher:innen bedanken, die unsere Hüpfburgen pfleglich behandelt und in einwandfreiem Zustand zurückgebracht haben.
Das Angebot der Hüpfschlangen bleibt erhalten, da dieses nicht unter die DIN EN 14960-1 fällt.
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr undFreitag 07:30 - 14:30 Uhr
(01. April - 10. Oktober)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
(11. Oktober - 31. März)
Zelte sind nur vom 01. April - 11. Oktober auszuleihen. Ausleihe und Rückgabe der Gegenstände außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich.
Informationen & Downloads (PDF)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih
- AGB-Zusatz für Kleinbusse
- Gebührenliste für den Fahrzeugverleih
- Gebührenliste für alle anderen Artikel