Wer?
Antragsberechtigt sind KJR Mitgliedsorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Fürstenfeldbruck.Voraussetzungen der Zuwendung
- Die Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und zwei volle Tage dauern
- Gefördert werden Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahre. Die Mindestteilnehmer:innenzahl ist 8 Personen
- Alle Antragsinformationen finden Sie im Download der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen
- Die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe, die nicht Mitglied im KJR sind, ist nur nach Vorlage eines Nachweises des Sitzes der Organisation sowie der Gemeinnützigkeit möglich
Höhe der Zuwendung
- 8.- € pro Tag und Teilnehmer:in oder Betreuer:in.
- maximal 7.500.- € je Freizeitmaßnahme. Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)