Wer?
Antragsberechtigt sind KJR Mitgliedsorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Fürstenfeldbruck.Voraussetzungen der Zuwendung
- Die Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und zwei volle Tage dauern
- Gefördert werden Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahre. Die Mindestteilnehmer:innenzahl ist 8 Personen
- Alle Antragsinformationen finden Sie im Download der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen
- Die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe, die nicht Mitglied im KJR sind, ist nur nach Vorlage eines Nachweises des Sitzes der Organisation sowie der Gemeinnützigkeit möglich
- Freizeitmaßnahmen einzelner Jugendverbände müssen immer über die oberste Stelle des Verbandes, auf Landkreisebene, gestellt werden. Beispiel: Wenn der Handballverein aus Musterstadt einen Freizeitantrag stellt, muss dieser über die BSJ (Bayerische Sportjugend) gestellt werden. Die BSJ prüft in diesem Fall ob für diese konkrete Freizeitmaßnahme bereits andere Anträge von anderen Sportvereinen gestellt wurden und gibt den Antrag dann gegenüber dem Kreisjugendring frei
Höhe der Zuwendung
- in 2025 10.- € pro Tag und Teilnehmer:in oder Betreuer:in.
- maximal 7.500.- € je Freizeitmaßnahme. Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)