Grundförderung

Wer?

Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Mitgliedsorganisationen.

Voraussetzungen der Zuwendung

  • Die Mitgliedsorganisation teilt dem KJR die Anzahl der aktiven Ortsgruppen und die Anzahl der im Vorjahr aktiven Kinder/Jugendlichen und Jugendleiter:innen auf dem Antragsformular des KJR mit.
  • Elektronische Übersendung eines Aktivitätenberichts für die Jahreschronik des KJR zur Veröffentlichung (unformatierte Open Office oder Word Datei: Maximal eine DIN A4 Seite Schriftgröße 12. Zusätzlich gerne 2 - 3 Fotos als extra Datei in guter Auflösung). Um die Veröffentlichung zur gewährleisten müssen die Berichte/Bilder bis spätestens Ende Februar an info@kjr.de gesendet werden.
  • Die Grundförderung kommt nur dann zur Auszahlung, wenn die Jugendorganisation während des letzten Jahres vor dem Zuwendungsjahr mit mindestens 75% der Delegierten an den Vollversammlungen teilgenommen hat. Bei Mitgliedsorganisationen mit nur einem Stimmrecht beziehen sich die 75% auf einen Zeitraum von zwei Jahren (d. h. Teilnahme an mindestens 3 von 4 Vollversammlungen)

Umfang und Höhe der Zuwendung

  • Grundpauschale für jede Mitgliedsorganisation, die nicht überörtlich im Landkreis tätig ist: 150.- € pro Jahr
  • Grundpauschale für Mitgliedsorganisationen, die überörtlich im Landkreis Fürstenfeldbruck tätig sind: 100.- € je Kommune, in der sie tätig sind pro Jahr
  • die maximale Höhe der Grundförderung je Mitgliedsorganisation beträgt 1.000.- € pro Jahr. Dachverbände und Jugendverbände zählen nach § 30b BJR Satzung als eine Mitgliedsorganisation

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