JuLeiCa-Förderung

Wer?

Antragsberechtigt sind KJR Mitgliedsorganisationen und freie Träger die zur Ausstellung der JuLeiCa im Landkreis Fürstenfeldbruck berechtigt sind. Die Anträge können im Januar und Februar des aktuellen Jahres für das vergangene Jahr gestellt werden.

Voraussetzungen der Zuwendung

Die Antragssteller müssen die Aktivität der JuLeiCa Inhaber:innen im vergangenen Jahr auf dem Antragsformular bestätigen. Es muss keine namentliche Bestätigung erfolgen, da die Liste der JuLeiCa Inhaber:innen dem KJR vorliegt.
Die Einreichung des Zuschussantrags auf Förderung der JuLeiCa Inhaber:innen per E-Mail an info@kjr.de ist obligatorisch.

Höhe der Zuwendung

Je aktivem:r ausgebildeten:r Jugendleiter:in mit gültiger JuLeiCa erhalten freie Träger der Jugendarbeit, die zur Ausstellung der JuLeiCa berechtigt sind, pauschal 50.- € pro Jahr.

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